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Rundungsdifferenzen neue KLV7-Tarife ab 01.01.2020

Leider hat VeruA bis zum 06.02.2020 zu genau gerechent

Wieso kam es zu Rundungsdifferenzen?

Bis zum 31.12.2019 hatten wir für die Abrechnung "einfache" KLV7-Tarife. Diese hatten bisher folgendes Aussehen:

Tarif   

Stundensatz    
in CHF

5-Minuten-Betrag
in CHF

Tarif a 79.80 6.65
Tarif b 65.40 5.45
Tarif c 54.60 4.55

Ab dem 01.01.2020 sind die Tarife leider sehr "krumm". Aktuell sehen die Tarife so aus:

Tarif  

Stundensatz    
in CHF

5-Minuten-Betrag
in CHF

Tarif a 76.90 6.4083
Tarif b 63.00 5.2500
Tarif c 52.60 4.3833

Was bedeutet das für die Abrechnung?

Wir haben neu Leistungspostionen mit bis zu vier Nachkommastellen.

Das BAG hat daher folgende Rundungsregeln für gültig erklärt:


Pro Leistungsposition, also z.B. für 25 Minuten KLV-C-Leistungen, wird auf einen Rappen gerundet (CHF 0.01).
Die Rundung auf einen Fünf-Rappenbeitrag erfolgt beim Gesamtrechnungsbeitrag (z.B. Monats- oder 3-Monatsrechnung).



Nehmen wir das Beispiel 25 Minuten KLV-C-Leistungen:

Bei einem Einsatz von 25 Minuten werde 5 Einheiten je 5 Minuten abgerechnet.
Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

Berechnung
Leistungsposition    

Betrag CHF
ungerundet    

Betrag CHF
gerundet

5 * 4.3833 21.9165 21.92

Werden im Monat 10 Einsätze mit je 25 Minuten im Tarif c erbracht, so wird die Differenz in den Beträgen sichtbar:

Berechnung
Leistungsposition

Betrag CHF
   ungerundet  

Betrag CHF
    Rundung auf Fünf-Rappenbeitrag  

10 * 21.9165 219.165 219.15
10 * 21.92 219.2 219.20
Differenz -0.05

In diesem Beispiel wäre es also eine Rundungsdifferenz von -0.05 CHF.

Elektronische Rechnungsübermittlung und Rundungsproblematik

Bei der elektronsichen Rechnungsübermittlung an die Krankenversicherungen kam es zu ganz anderen Problemen!

Durch die neuen "krummen" KLV7-Tarife kommt es in vielen Fällen zu "krummen" Rechnungsbeträgen.

Werden die einzelnen Leistungspositionen zusammengezählt, so haben wir seit dem 01.01.2020 alle Nachkommastellen zwischen 00 und 99. Gemäss BAG muss der Rechnungsbetrag jeodch kaufmännisch gerundet werden (also auf 5-Rappen-Beträge gerundet).

Betrachten wir ein Beispiel:
Image

Die Summe aller Leistungspositionen ergibt einen Rechnungsbetrag von 310.99 CHF.
Auf 5-Rappen gerundet ist das jedoch einen Rechnungsbetrag von 311.00 CHF.

In diesem Beispiel ergibt sich eine Rundungsdifferenz von 0.01 CHF.

>> Für diese Rundungsdifferenz gibt es bisher jedoch keine Definition/Weisung, wie bei der elektronischen Übermittlung damit umgegangen werden muss.


Gemeinsam mit BillCare AG mussten wir über Versuch und Irrtum herausfinden, welche Rechnungen von ALLEN Kassen akzeptiert werden.

So haben wir Rechnungen versendet, in denen der Rechnungsbetrag auf 5-Rappen-Betrag gerundet wurde:
>> Bei diesen Rechnungen kam es zu Rückweisungen durch Krankenkassen, da die Einzelpositionen nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmen!

Dann haben wir Rechnungen versendet, in denen der Rechnungsbetrag NICHT auf 5-Rappen gerundet wurde:
>> Bei diesen Rechnungen wiederum kam es zu Rückweisungen, weil der Rechnungsbetrag kaufmännisch gerundet werden muss!

Da biss sich die Katze in den Schwanz - und wir drehten uns im Kreis!

Unsere Herausforderung: Eine Logik zu finden, die beide Fälle abdeckt, sich an die Regeln der elektronischen Übermittlung hält und "korrekte" Daten gemäss den Prüfroutinen der Krankenversicherung übermittelt.

Aktuell setzen wir folgende "Lösung" ein:

Wir haben einen neuen Tarif kreiert, der Rundungsdifferenz Rechnungsbetrag heisst und genau diese Differenz zwischen Summe Leistungspositionen und Rechnungsbetrag beinhaltet. Mit diesem neuen Tarif hoffen wir, Ruhe in die elektronische Rechnungsübermittlung zu bekommen.

Was ist zu tun, wenn das Problem auftaucht?

Am Donnerstag, 6. Februar 2020 ca. 15 Uhr war uns klar, dass es in der Abrechnungslogik von VeruA ein Problem gab. Unmittelbar haben wir nach einer Lösung gesucht und konnten um 17:45 Uhr bereits ein Bugfix auf die Server aufspielen.

Alle Rechnungen, die nach dem 06. Februar 17:45 Uhr erstellt worden sind, sollten keine Rundungsprobleme mehr aufweisen!

Für die bestehenden Rechnungen konnten wir eine Nachberechnung durchführen. Wenn Differenzen gefunden wurden, so hat VeruA diese Information in der Datenbank festgehalten.

Zu Ihrer Information
  1. wird eine Meldung in der Hauptansicht angezeigt, welche Rechnungen mit welchen Differenzen betroffen sind.
  2. wird in den Klientendaten unter Rechnungen für KV-Rechnungen im Januar ausgewiesen, wenn es eine Rundungsdifferenz vorhanden ist.
  3. wird unter Rechnungsverwaltung -> Rechnungsbeträge -> Rechnungsbeträge im Zeitraum -> Detaillierte Anzeige ausgewiesen, für welche Rechnungen welche Rundungsdifferenzen entstanden sind.

Für Rechnungen mit Rundungsdifferenzen empfehlen wir Ihnen folgendes Vorgehen

Wenn eine Krankenversicherung Rechnungen zurückweist, dann sollten Sie die Rechnungen löschen, neu erstellen und noch einmal an die Krankenversicherung schicken / übermitteln.

Wenn keine Rückmeldung kommt, dann ist sie aus Kulanz wahrscheinlich akzeptiert worden und Sie können die Rechnung im System belassen.