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Kantonale Vorgaben und Besonderheiten

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Krankenversicherungsbeiträge mit einem einheitlichen Abrechnungstakt:
Tarif a: 76.90 CHF, Tarif b: 63.00 CHF, Tarif c: 52.60 CHF
Vergütung in Zeiteinheiten von 5 Minuten, mindestens 10 Minuten.

Soweit Pflegekosten nicht durch die gesetzlich limitierten Beiträge der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der Versicherten gedeckt sind, müssen die Kantone (oder ihre Gemeinden) vollständig für die Restkosten aufkommen. Hierbei gehen die Kantone sehr unterschiedliche Wege ...

Wir haben im geschützten Kundenbereich die Informationen zusammen getragen, die wir durch unsere Anwender erhalten haben und stellen sie Ihnen dort gerne zur Verfügung.