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Rückwirkende Tarifänderung zum 01.01.2022 im Kanton FR

Mit dem Update auf die Version 8.11 werden sowohl die Tarife als auch das neue Formular für die Quartalsabrechnung für den Kanton Freiburg in VeruA hinterlegt.

Bitte passen Sie die Restkosten gemäss unserer Ableitung an. 
Danach können Sie Ihre Rechnungen für den Kanton Freiburg wie gewohnt erstellen.

Bis zum Abrechnungsmonat Juni 2022 dürfen SIe mit den alten Tarifen abrechnen. Wir haben mit Frau Bachmann (zuständig für die Restkosten im Kanton Freiburg) vereinbart, dass sie Ihre Rechnungen prüft und ggf. den Differenbetrag zu den neuen Tarifen vergüten wird.

Damit die Zahlen in VeruA mit den Zahlunges des Kantons überein stimmen, kann ein Flexibler Tarif eingesetzt werden. Unser Support unterstützt Sie gerne dabei, den Differenzbetrag als Flexiblen Tarif nachgängig zuzuordnen.

Für die Abrechnung Juli 2022 werden nach erfolgreichem Tarif-Update die neuen Tarife des Kanton Freiburg angewendet und Sie können wie gewohnt abrechnen.